Wechsel von §24 zu:

  • §16, §18, §19, §20, §21
  • Blaue Karte EU
  • Alternative Lösungen

Karriere-Coaching

  • Anerkennung und Bewertung von ausländ. Diplomen
  • Zusammenstellen von Bewerbungsunterlagen
  • Arbeitsvertrag und Arbeitsrecht

Business-Coaching

  • Unternehmerische Tätigkeit: freiberuflich – gewerblich
  • Steuerwesen
  • Versicherungen für Unternehmer

Spezielle Programme für Fachkräfte mit:

  • Medizinischer Ausbildung (Pflegepersonal & Krankenschwester)
  • Pädagogischer Ausbildung (Fachkräfte für Kita`s)

Wechsel von §24 zu:

§16, §18, §19, §20, §21

Mit dem Aufenthaltstitel nach §24 AufenthG haben ukrainische Geflüchtete uneingeschränkten Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt und zu Sozialleistungen. Wenn es jedoch geplant wird, sich längere Zeit in Deutschland aufzuhalten, ist der Wechsel des vorübergehenden Schutzes zu einer Aufenthaltserlaubnis empfehlenswert.

Die wichtigsten Optionen zum Statuswechsel:

1. Arbeitsaufnahme im Angestelltenverhältnis (§§ 18a, 18b, 19c)
2. Berufsausbildung (§16)
3. Arbeitsplatzsuche (§20)
4. Selbständige Tätigkeit (§21)

Wichtig:

• Nach dem Statuswechsel zu einer Aufenthaltserlaubnis ist es nicht mehr möglich, in den Status des vorübergehenden Schutzes nach § 24 zurückzukehren.
• Die Einkommensgrenze ist vom Paragraphen abhängig und ist variabel.

Über die aktuellen erforderlichen Einkommensgrenzen können Sie sich bei einem individuellen Beratungsgespräch informieren.

Wir werden Ihren individuellen Fall prüfen und gemeinsam eine Option auswählen, die es Ihnen ermöglicht, so schnell und unkompliziert wie möglich, zu einem neuen Aufenthaltsstatus zu wechseln. Langjährige Erfahrung in der Zusammenarbeit mit deutschen Behörden und tiefgreifende Expertise ermöglichen es uns, alle Migrationsfragen erfolgreich zu beantworten und individuelle Konzepte Ihrer beruflichen Entwicklung umzusetzen.

Während des Wechsels von §24 bieten wir Ihnen persönliche Betreuung und vollumfängliche Unterstützung im Laufe des gesamten Prozesses an. Unsere Erreichbarkeit ist jederzeit gewährleistet. Fragen Sie nach dieser Option schon heute!

Blaue Karte EU

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Der Wechsel von §24 AufenthG zur Blauen Karte EU ist eine der besten Optionen einen Aufenthaltstitel in Deutschland zu erhalten. Die Blaue Karte EU ist eine besondere Erlaubnis, mit der die Fachkräfte und Akademiker aus Nicht-EU-Ländern in der EU arbeiten dürfen. 

Eine der Voraussetzungen für den Erhalt der Blauen Karte EU ist ein in Deutschland anerkanntes Hochschuldiplom aus Ihrem Heimatland. Wenn Ihr Diplom noch nicht anerkannt ist, können wir gemeinsam die offizielle Anerkennung beantragen.

Weiterte Informationen zu Blauen Karte EU erhalten Sie auf Anfrage.

Während des Wechsels zur Blauen Karte EU bieten wir Ihnen persönliche Betreuung und vollumfängliche Unterstützung im Laufe des gesamten Prozesses an. Unsere Erreichbarkeit ist jederzeit gewährleistet. Fragen Sie nach dieser Option schon heute!

Alternative Lösungen / Duldung

Duldung, oder das vorübergehende Aussetzen der Abschiebung, kann Ihnen zum Zeitpunkt der Unwirksamkeit des §24 AufenthG einige Zeit geben, Ihre Angelegenheiten zu erledigen und zu versuchen, sich durch andere verfügbare Optionen in die deutsche Gesellschaft zu integrieren.

Die Duldung:

⦁ ist ein vorübergehender Status und keine Aufenthaltserlaubnis
⦁ wird in der Regel für 3 Monate ausgestellt
⦁ kann verlängert werden (mehrmals), solange die Voraussetzungen existieren
⦁ wird individuell erteilt

Arten der Duldung:

⦁ Ausbildungsduldung
⦁ Beschäftigungsduldung

Die Duldung kann aus rechtlichen, humanitären oder technischen Gründen gewährt werden. Was genau solche Gründe sind, bzw. welche davon Sie betreffen könnten, bedarf einer detaillierten Betrachtung Ihrer individuellen Situation. Vereinbaren Sie schon heute einen Termin mit uns und finden Sie heraus, ob Duldung Ihre Option sein könnte.

Während des Wechsels von §24 bieten wir Ihnen persönliche Betreuung und vollumfängliche Unterstützung im Laufe des gesamten Prozesses an. Unsere Erreichbarkeit ist jederzeit gewährleistet. Fragen Sie nach dieser Option schon heute!

Karriere-Coaching

Im Fokus stehen vor allem die Aus- und Weiterbildung, deren Analyse und der Versuch, diese möglichst optimal an das deutsche Bildungsniveau anzupassen. Zu diesem Zweck verwenden wir die folgenden Tools und erbringen Dienstleistungen für:

⦁ Unterstützung bei der Anerkennung von Diplomen oder deren Bewertung (ZAB, ANABIN)
⦁ Vorbereitung der Bewerbungsunterlagen (Lebenslauf, Anschreiben)

⦁ Vorbereitung auf ein Vorstellungsgespräch mit dem Arbeitgeber

⦁ Erläuterung der Details zum Arbeitsrecht und Arbeitsvertrag

Wenn Ihr Diplom nur teilweise anerkannt ist, suchen wir gemeinsam nach individuellen Lösungen zu folgenden Themen:

⦁ Weiterbildung
⦁ Umschulung

Wir erläutern auch weitere Möglichkeiten, wie zum Beispiel:

⦁ Ausbildung
⦁ Duales Studium

Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage.

Business-Coaching

Während des Business Coaching erläutern wir:

⦁ rechtliche Anforderungen und Schritte zur Gründung eines Unternehmens
Unternehmensformen
Unterschiede zwischen freiberuflicher und gewerblicher Tätigkeit
Versicherungen, die für Sie als Unternehmer in Frage kommen
Steuersystem in Deutschland

Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage.

Spezielle Programme für Fachkräfte mit medizinischer und pädagogischer Ausbildung

Wir bieten ukrainischen Fachkräften mit medizinischer und pädagogischer Ausbildung spezielle Programme an:

⦁ medizinisches Fachpersonal: in deutschen Kliniken
⦁ Pädagogen: in Kindergärten und Schulen

Beide Berufsgruppen gehören zu „Mangelberufen“ und haben daher sehr gute Chancen, eine Aufenthaltserlaubnis zwecks Arbeitsaufnahme zu erhalten.

Programm für medizinisches Fachpersonal
(Krankenschwester, Fachpersonal in der Pflege):

• Ukrainisches Diplom als Krankenschwester und Sprachniveau B1
• Arbeitsvertrag mit der Klinik
• 4 Tage/wö. Arbeit + 1 Tag/wö. Sprachkurs „Deutsch Pflege“
• Klinik unterstützt bei der Anerkennung des ukrainischen Diploms
• Gehalt laut Tarif
• Nach bestandener Prüfung erhalten Sie ein deutsches Diplom in der Krankenpflege und Ihr Arbeitsvertrag wird verlängert
• Gehaltserhöhung um 10% und Bonus als Motivation i.d.H von 5.000 Euro
• Vereinfachtes Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis

Programm für Fachkräfte mit pädagogischer Ausbildung
(pädagogische Mitarbeiter*innen für Kindergärten und Schulen)

• Wenn Ihr pädagogisches Diplom nur teilweise anerkannt wurde
• Befristeter Arbeitsvertrag bis zur Anerkennung
• Teilzeit – oder Vollzeitbeschäftigung
• Qualifizierungsmaßnahme / Fortbildung 160 Std.

• Eingruppierung in S4 TVöD SuE während des Anerkennungsprozesses

• Eingruppierung in S8a/b TVöD SuE nach der Anerkennung
• Vereinfachtes Verfahren bei der Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis

Weitere Informationen erhalten Sie auf Anfrage.